Dipl.-Ing. (FH) Claudia Seufert
von der IHK zu Berlin öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken

Vergütung

Honorare für private Gutachten können grundsätzlich frei vereinbart werden. Die Honorarhöhe richtet sich üblicher Weise nach dem Bearbeitungsaufwand des Gutachtens und dem Verkehrswert des Bewertungs-objekts. Gerne unterbreite ich Ihnen für Ihr Anliegen ein individuelles Angebot.

Reisekosten, Gebühren für die Einholung von Auskünften und weitere über das übliche Maß hinausgehende Kosten werden nach Absprache mit Ihnen ggf. gesondert berechnet. 

Üblicherweise orientiert sich die Honorarhöhe an der Honorarrichtlinie des BVS (Bundesverband der vereidigten Sachverständigen).

Gerichtliche Gutachten werden nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) vergütet.

Gerne bespreche ich Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich!